Was will dieser Blog?

Dies ist der Blog ehemaliger Mitglieder des "Werkes". Er enthält Geschichten, Tatsachen und Erfahrungen, die vom "Werk" sorgfältig verschwiegen oder geleugnet werden. Er sei jedem ans Herz gelegt, der mit dem "Werk" in Kontakt kommt.

Das Heilige Bündnis. Ideal und Realität.


Das Heilige Bündnis


In den Konstitutionen heißt es:

Die Eingliederung neuer Mitglieder in die geistliche Familie „Das Werk“ erfolgt durch das Schließen des „Heiligen Bündnisses“ mit dem Herzen Jesu. Diese Form der Eingliederung entspricht dem Wesen des Charismas, das auf das Wirken Gottes in der Heilsgeschichte und auf das Geheimnis der Kirche ausgerichtet ist. Das „Heilige Bündnis“ ist „ein wesentliches und konstitutives Element des Charismas „Das Werk“, welches Gott seiner Kirche für die Nöte dieser Zeit schenken wollte“ (M.J.V.). Das „Heilige Bündnis“, das die Mitglieder schließen erinnert sie daran, dass Gott einen Bund mit dem Volk Israel und in Christus den Neuen und Ewigen Bund mit der Kirche geschlossen hat. Es bringt die Gnade der Sakramente im Licht der Berufung des „Werkes“ zu weiterer Entfaltung.

 - Konst. IV,1. 

Die Bezeichnung „Heiliges Bündnis“, die im „Werk“ als Bezeichnung für jede Form der Bindung an die Gemeinschaft gebraucht wird, wurzelt in einer mystischen Erfahrung, die Verhaeghe am Hochfest des Herzens Jesu im Jahr 1934 gehabt haben soll:

Es war ihr, als ob die göttliche Liebe von ihrem Herzen Besitz ergreifen würde. Von dieser Liebe durchdrungen, gab sie sich dem Herrn für das Wohl der Kirche hin: ‚Das Jawort, das ich damals dem Herrn gab, war wie ein ‚Heiliges Bündnis’ mit dem gottmenschlichen Herzen Jesu, das sich fortwährend hinopfert in seinem Leib, der Kirche.’“

- Strolz/Willi, Sie liebte die Kirche. Mutter Julia und die Anfänge der geistlichen Familie „Das Werk“. Eigenverlag, Bregenz 2005,  104.


Verhaeghe knüpft damit bewusst an den biblischen Begriff des „Bundes“ an:

Das ‚Heilige Bündnis‘ sollte aufs Neue den Sinn für die Heilsgeschichte wecken, jene Heilsgeschichte, durch die hindurch der kleine Rest der Gläubigen in einem Martyrium der Läuterung und Liebe durch die Zeit pilgerte, um das Kommen Christi vorzubereiten. Christus hat einen Neuen Bund mit seiner Kirche geschlossen, mit seiner Braut, indem er das Bündnis des Alten Testamentes ergänzte und vollendete.
 - Zitat Verhaeghes, in: L. Scheffczyk, Wesensmomente des Charismas, Eigenverlag Das Werk.



Das Heilige Bündnis. Das Ideal.


Der Bund als sehr reicher biblischer Begriff für die tiefe und persönliche Beziehung Gottes zu den Menschen scheint sehr passend das zu beschreiben, was Menschen vollziehen, die sich für ein Leben in den drei evangelischen Räten entscheiden oder auch auf eine andere Art ihren Glauben bewusst und engagiert leben wollen. Sie stellen sich in die Reihe derer, die im Alten und Neuen Bund Gottes Ruf gefolgt sind und besinnen sich auf ihre Taufe, die sie bewusst leben wollen. Der Begriff „Bündnis“ drückt also mehr aus und erscheint passender als etwa „Profess“ oder „Gelübde“.



Das Heilige Bündnis. Die Realität.


Tatsächlich aber ist das Bündnis nicht einfach nur ein anderer Begriff für dieselbe Sache, also für die Gelübde, die alle Religiosen vollziehen, sondern bezeichnet etwas anderes.

Wenn Verhaeghe das Bündnis im Werk bewusst mit dem Alten und Neuen Bund in Verbindung bringt, ist Skepsis angebracht. Sie entlehnt nicht nur den Begriff, sondern meint tatsächlich, dass das Heilige Bündnis im Werk die Gnadengaben des Alten und Neuen Bundes "vollendet". In diesem Sinne sagt sie auch, das Bündnis würde in den Mitgliedern die Taufgnade "weiter entfalten":


Durch das Sakrament der Taufe hat das Licht des Glaubens in uns Einzug gehalten. Zugleich nährt und stärkt uns die Kirche durch die anderen Sakramente. Das ‚Heilige Bündnis’ bringt alle diese Gnaden zu weiterer Entfaltung und schließt alles in sich, was wir im ‚Werk’ als Familie Gottes sind und brauchen.
 - Zitat Verhaeghes in der Fußnote zu Konst. IV, 1.

Das "Heilige Bündnis" wird also als ganz besondere Gnadengabe betrachtet, die allein dem „Werk“ anvertraut ist. Verhaeghe gerät angesichts des Bündnisses ins Schwärmen: Das Bündnis sei „etwas so Herrliches und Wunderbares, dass es alle Gedanken und jede menschliche Erkenntnis übersteigt“ (Sie liebte die Kirche, 127) und „wir werden erst im Himmel die Größe des Bündnisses schauen“. Das Bündnis ist also im Verständnis des Werkes eine "besondere Gnadengabe" mit pseudo-sakramentalem Charakter.

Der Verdacht, Das Werk könnte sich als eine Art "wahrer Kirche" in der Kirche fühlen, wird dadurch verstärkt, dass das "Heilige Bündnis" auch rechtliche Relevanz besitzt: Es ist die Eingliederung bzw. Bindung der Mitglieder an die Gemeinschaft, und zwar nicht nur für die Religiosen im Werk, sondern auch für Assoziierte aller Lebensstände, für Laien, Familien, Priester, Bischöfe und Angehörige anderer Ordensgemeinschaften und Institute, die sich durch das Schließen des „Heiligen Bündnisses“ an „Das Werk“ binden können.


Es gibt eine Vielzahl an Formen, in denen das Bündnis geschlossen wird, je nachdem, zu welchem Stand man gehört und auf welcher "Stufe" der Eingliederung man steht, schließt man der Reihe nach verschiedene Bündnisse. Allen Formen gemein ist der Vollzug: Das Bündnis wird durch das Vorlesen des Bündnistextes im liturgischen Rahmen geschlossen. Dieser Text ist in Gebetsform geschrieben und enthält das Versprechen, sich an „Das Werk“ und seine Führung zu binden. Mit Ausnahme des feierlichen "Heiligen Bündnisses in jungfräulicher Liebe", dem zweiten Bündnis, das die Religiosen schließen, und das zugleich mit der Ablegung des Gelübdes der Keuschheit als erstem der drei evangelischen Räte verbunden ist, werden alle Bündnisse geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie ohne Wissen der eigenen Gemeinschaft geschlossen. Beteiligt sind dann nur die Verantwortlichen des Werkes und das betreffende Mitglied selbst inkl. dem beliebig kleinen oder großen Kreis an Personen, den die Leitung der Gemeinschaft einweihen will. 


Das "Heilige Bündnis in jungfräulicher Liebe" wird dagegen umso aufwendiger und prächtiger gefeiert, meist in einer großen Pfarrkirche unter Anwesenheit einer großen Feiergemeinde. In der Regel steht der Zeremonie ein Bischof vor. Die Feier dient dem Knüpfen von Kontakten und der Öffentlichkeitsarbeit des Werkes. Die Bischöfe, die den Feiern der letzten Jahre vorgestanden sind, waren: am 11.11.2007 in Rom: Kardinal Carlo Caffarra, Erzbischof von Bologna; am 18.7.2009 in Bregenz: Dr. Gregor Maria Hanke, Bischof von Eichstätt; am 29.9.2010 in Bregenz: Dr. Franz Scharl, Weihbischof von Wien; am 14.5.2011 in Halle (Belgien): André-Joseph Leonard, Erzbischof von Mechelen-Brüssel; am 1.10.2011 in Dadizele (Belgien): Giacinto Berloco, Apostolischer Nuntius in Belgien; am 20.4.2013 in New York: Kardinal Timothy Dolan, Erzbischof von New York.


Ein weiterer heikler Umstand ist, dass allein die Leitung des Werkes entscheidet, wer zu welchem Zeitpunkt zu welchem Bündnis zugelassen wird. Mitglieder, die nicht völlig loyal erscheinen bzw. dem Druck nicht standhalten, der in der Formung auf sie ausgeübt wird, werden auf diese Weise von der endgültigen Eingliederung und damit der rechtlichen Besiegelung ihrer Mitgliedschaft im Werk de facto ausgeschlossen. Sie werden nur Jahr um Jahr zum wiederholten Schließen des "zeitlichen Bündnisses"zugelassen. Damit haben sie auch keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Werk, offiziell (d.h. etwa in den Listen der römischen Behörden) scheinen sie nie als Mitglieder der Gemeinschaft auf und erhalten bei ihrem Austritt kein Indult - und dies alles obwohl sie u. U. über zehn Jahre im Werk waren, obwohl sie selbst in der Überzeugung leben, volle Mitglieder des Werkes zu sein und obwohl sie oft harte körperliche Arbeit und unzumutbare psychische Belastungen ertragen haben.


Diese Praxis steht im Widerspruch zur Intention des Kirchenrechts: Sie führt dazu, dass die Mitglieder keine Rechtssicherheit bezüglich ihres Status innerhalb der Gemeinschaft haben. Die entsprechende Regelung in den Konstitutionen des Werkes, die sich an den entscheidenden Stellen auf das Eigenrecht beruft (das bis vor wenigen Jahren noch nicht geschrieben war und von keinem gewöhnlichen Mitglied der Gemeinschaft eingesehen werden kann), ermöglicht das willkürliche Vorgehen der Leitung des Werkes in der Eingliederung ihrer Mitglieder:


18 - Für das Schließen des „ewigen Bündnisses“ in den drei evangelischen Räten bzw. die definitive Eingliederung in „Das Werk“ gelten folgende Richtlinien:
a. Es gibt Mitglieder, die nach einer tiefgehenden Läuterung in verhältnismäßig kurzer Zeit für das „ewige Bündnis“ reif werden, das sie für ewig in „Das Werk“ eingliedert.

b. Es gibt Mitglieder, die aufgrund ihrer Entwicklung und der Zeitverhältnisse einen längeren Weg zurücklegen müssen, bis sie die für das „ewige Bündnis“ notwendige Reife erlangen. Darum soll offen bleiben, wieviele Jahre nach dem ersten Schließen des „Bündnisses in den drei evangelischen Räten“ diese Mitglieder das „ewige Bündnis“ schließen.

c. Es gibt Mitglieder, die für ein „ewiges Bündnis“ auch nach längerer Zeit nicht reif werden. Sie werden aber spätestens acht Jahre nach dem Schließen des „Bündnisses in den drei evangelischen Räten“ endgültig eingegliedert. Nach der definitiven Eingliederung in „Das Werk“ kommen ihnen gewisse Rechtswirkungen des „ewigen Bündnisses“ zu, die im Eigenrecht dargelegt sind. Es ist möglich, dass Mitglieder, die definitiv eingegliedert sind, später das „ewige Bündnis“ schließen, wenn sie die dafür notwendige Reife erlangt haben.

Die Entscheidung darüber, ob ein Mitglied zum „ewigen Bündnis“ zugelassen oder definitiv eingegliedert wird, liegt bei der zuständigen internationalen Leitung oder deren Bevollmächtigten nach Anhören der Verantwortlichen des betreffenden Mitgliedes.
 
19 - Zulassung zum Schließen des „ewigen Bündnisses“ – Ein Mitglied kann das „ewige Bündnis“ schließen, nachdem es ihm von der zuständigen internationalen Leitung angeboten wurde und es in Freiheit dazu bereit ist. Voraussetzung dafür ist, dass es das Charisma in mündiger Weise zu leben vermag und durch ausdauernden Einsatz bewiesen hat, dass es auch inmitten fordernder Aufgaben die Treue hält und zum liebevollen Dienen bereit ist. Es muss auch fähig sein, in das sühnende Leiden des Herrn um seiner Kirche willen einzutreten und die geistliche Vater- und Mutterschaft in Freiheit, Freude und Hingabe zu leben. Zudem wird vorausgesetzt, dass es die authentische Entwicklung des „Werkes“ in Liebe zum Charisma und im Geist der Unterscheidung mitträgt. Das „ewige Bündnis“ kann frühestens drei Jahre nach dem Schließen des „Bündnisses in den drei evangelischen Räten“ geschlossen werde. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der internationalen Leitung.

 - Konst. IV, 18 und 19.

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