Was will dieser Blog?

Dies ist der Blog ehemaliger Mitglieder des "Werkes". Er enthält Geschichten, Tatsachen und Erfahrungen, die vom "Werk" sorgfältig verschwiegen oder geleugnet werden. Er sei jedem ans Herz gelegt, der mit dem "Werk" in Kontakt kommt.

Austritt - praktische Tipps

Wer aus dem „Werk“ austritt, wird in aller Regel nicht über seine Rechte aufgeklärt. Im Gegenteil. Laut Konstitutionen steht er auf einer Stufe mit Judas. Dem austretenden Mitglied wird das Gefühl gegeben, versagt zu haben, schuldig zu sein, seine Berufung verfehlt zu haben und tief in der Schuld der Gemeinschaft zu stehen. Die Verantwortlichen beeilen sich, das austretende Mitglied ein Dokument unterschreiben zu lassen, in dem es erklärt, keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem „Werk“ zu haben. Das austretende Mitglied unterschreibt dieses Dokument in einem Zustand völliger Unkenntnis über die Ansprüche, die es tatsächlich gegenüber dem „Werk“ besitzt. Alleine schon aus diesem Grund ist das Dokument juristisch anfechtbar. Es wäre besser, es nicht zu unterschreiben. Austretende Mitglieder haben aber in aller Regel keine Wahl. Sie fühlen sich den Verantwortlichen verpflichtet und haben keine Ahnung davon, wie das Ausscheiden aus einem Institut des geweihten Lebens nach den Maßstäben des Kirchenrechts vor sich geht. Informationen hierüber kann es von seinen Verantwortlichen auch nicht erwarten, von einem Handeln gemäß christlicher Nächstenliebe (wie der Can. 702 CIC sie fordert) ganz zu schweigen.

Mitgliedern, die aus dem „Werk“ austreten wollen, sei folgendes empfohlen:

  1. Die Verantwortlichen werden dich nach gewohnter Manier bearbeiten. Gleich, ob sie dich „hinausschmeißen“ oder du von dir aus gehen willst: Sie werden dir erklären, dass du austrittst, weil du etwas falsch gemacht hast, was auch immer. Wahrscheinlich sagen sie dir, dass du das Charisma nicht tief genug verstanden hast, dass du nicht wirklich bereit warst, dich zu bekehren, dass du nicht stark genug warst, dass du dich nicht einfügen konntest etc. Lass sie reden. Glaube ihnen nicht. Auf diese Weise schaffen sie die Grundlage dafür, dass du dich im Moment des Austritts „schuldig“ fühlst. Tatsächlich kannst du einfach gehen! Wenn du zu der Erkenntnis gelangt bist, dass du nicht ins „Werk“ berufen bist, ist es kein Scheitern, kein Verrat und keine Sünde auszutreten. Es ist einfach der nächste Schritt auf dem Weg, den Gott dich führt.
  2. Wahrscheinlich sagen sie dir auch, dass du ihnen etwas schuldig bist, weil du ja jahrelang Kost und Logis „umsonst“ bekommen hast und sie vielleicht Geld für Reisen und Ausbildung ausgegeben haben. Fall nicht darauf herein: Du hast alles „im Auftrag“ getan. Sie haben also nur ihre eigenen Projekte finanziert. Ganz zu schweigen davon, dass sie für dein Essen und deine Unterkunft verhältnismäßig wenig ausgegeben haben. Wer seine Mitglieder mit Altkleidern einkleidet und mit geschenktem Brot, Restesuppe und „aiuto ce“ ernährt, sollte nicht so tun, als würde er Unsummen für sie ausgeben.
  3. Du solltest wissen, was dir zusteht: Der Can. 701 § 1 CIC legt zwar fest, dass dir für die Arbeit, die du jahrelang für das „Werk“ geleistet hast, nichts zusteht. Der § 2 desselben Canons sagt aber: „Das Institut jedoch soll Billigkeit und evangelische Liebe gegenüber dem ausgeschiedenen Mitglied walten lassen.“ Du hast also einen Anspruch darauf, dass das „Werk“ dir einen vernünftigen Übergang in ein normales selbstständiges Leben ermöglicht. Du sollst dich nicht verschulden müssen, nicht unter der Armutsgrenze leben müssen und nicht bei anderen betteln müssen, dass sie dir aushelfen: Das „Werk“ muss diesen Übergang finanzieren. Bestehe darauf. Sei dir bewusst, dass du relativ hohe Ausgaben für neue brauchbare Kleidung, für Möbel, für Umzugskosten, für evtl. vorübergehende Unterkunft etc. haben wirst und dass es leicht ein halbes Jahr oder länger dauern kann bis du dich selbst finanzieren kannst. 1.000 oder auch 3.000 Euro reichen hierfür nicht aus! Erkundige dich, welche Summe du realistischerweise benötigen wirst! Lass nicht deine Eltern für das aufkommen, was das „Werk“ dir schuldet! Wenn das „Werk“ dir den Übergang in ein selbstständiges Leben finanziert, ist das kein Almosen! Es ist ihre Pflicht. Handele das aus! Lass dir nicht einreden, dass im Grunde du ihnen etwas schuldig bist. Das Gegenteil ist der Fall.
  4. Du musst unbedingt wissen, dass das „Werk“ gesetzlich verpflichtet ist, Nachzahlungen in die Rentenversicherung für dich zu leisten. Gemeinschaften des geweihten Lebens müssen in Österreich und Deutschland nicht in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen aber Mitglieder, die ausscheiden, nachversichern. Noch ein Grund, nicht zu unterschreiben, dass du mit dem Austritt auf alle Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft verzichtest. Die Rentenversicherung hat Service-Hotlines, unter denen du dich informieren kannst.
  5. Lass dir ein Dokument mitgeben, aus dem hervorgeht, von wann bis wann du Mitglied des „Werkes“ warst. Du solltest etwas haben, womit du überhaupt nachweisen kannst, dass du im „Werk“ warst. Außerdem brauchst du das für den Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung.
  6. Noch etwas: Das „Werk“ hat dir gegenüber höchstwahrscheinlich gegen grundlegende Normen des kirchlichen Rechts und des zivilen Rechts verstoßen. Mach dir das bewusst. Sie schulden dir etwas, nicht nur weil sie als deine Oberen Verantwortung für dich haben und weil sie von dir und deinem Einsatz in der Gemeinschaft profitiert haben und davon, dass du deinen Besitz, deine Kontakte und deine Selbstbestimmung aufgegeben hast. Sie schulden dir darüber hinaus auch auf moralischer Ebene etwas, weil sie dir Rechte vorenthalten und in deine persönlichen Freiheiten eingegriffen haben, weit über das legitime Maß hinaus. Sie stehen tief in deiner Schuld.
  7. Ändere dein Testament! Im „Werk“ hast du wahrscheinlich ein Testament schreiben müssen, mit dem du alles, was du jemals verdienen oder erben wirst, dem „Werk“ vermacht hast. Solange du kein neues Testament machst, bleibt das alte formal gültig. Ein neues Testament kannst du ganz einfach handschriftlich aufsetzen
  8. Vernetze dich mit anderen Ex-Mitgliedern. Auf diese Weise erfährst du nicht nur hilfreiche Tipps für die erste Zeit nach dem Austritt, sondern bekommst auch Einblicke in die Geschichte des „Werkes“, die helfen können, zu verstehen, was du erlebt hast. Außerdem fragst du dich vielleicht, was aus dem ein oder anderen geworden ist.
  9. Das „Werk“ wird wahrscheinlich mit dir in Kontakt bleiben wollen. Sei dir bewusst, dass das nicht aus Sorge oder Zuneigung geschieht. Du darfst ja nicht mit den normalen Mitgliedern in Kontakt bleiben, mit denen du dich gut verstanden hast. Sondern es wird ein Verantwortlicher abgestellt, der „im Auftrag“ mit dir in Kontakt bleibt. Sie wollen dich weiter beeinflussen und kontrollieren. Du musst nicht zustimmen. Sag einfach, dass du keinen weiteren Kontakt mit den Verantwortlichen wünschst. Akzeptiere nicht einfach, dass du mit anderen Mitgliedern keinen Kontakt haben darfst. Nach dem Austritt bist du nicht mehr zum Gehorsam verpflichtet!

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