Über zwei Jahre nach dem Abschlussbericht des Visitators hat
die Religiosenkongregation zwei Maßnahmen zur Reform des „Werkes“ beschlossen.
Zum Einen muss die Gemeinschaft ihre Konstitutionen überarbeiten. Zum Anderen
muss sie ein Generalkapitel abhalten. Hierbei wird sie vom Visitator und zwei prominenten
Kirchenrechtlern begleitet.
Mitteilung des Bistums Feldkirch
Artikel von Radio Vatikan
Artikel auf katholisch.de
Artikel mit Video auf orf.at
Die Einberufung eines Generalkapitels erscheint insofern bemerkenswert
als dieses Instrument praktisch ausschließlich in Orden existiert. Das Werk
versteht sich aber ausdrücklich nicht als Orden und dürfte zudem erhebliche
konzeptionelle und praktische Schwierigkeiten mit den demokratischen Elementen eines
Generalkapitels haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Gemeinschaft sich zu diesem
Schritt tatsächlich bereit finden wird und ob dabei mehr herauskommt als ein
von Vornherein von der Leitung der Gemeinschaft vorgegebener Prozess, in dessen
Verlauf jedes Mitglied genau das äußert, was ihm vorher von den
„Verantwortlichen“ in den Mund gelegt wurde. Den kirchenrechtlichen Beratern
ist zu wünschen, dass sie einem solchen, ebenso wahrscheinlichen wie
beklagenswerten, Verlauf des Kapitels Vorschub leisten können.
Zur Überarbeitung der Konstitutionen sagte uns ein kirchenrechtlicher Experte: „Die müssen neu geschrieben werden.“
Es bleibt abzuwarten, ob, wann und mit welchem Erfolg sie tatsächlich umgesetzt werden.