Angehörige von Ordensgemeinschaften und anderen Gemeinschaften des geweihten Lebens sind bezüglich ihrer Mitgliedschaft nicht so frei, wie man meinen möchte. Für viele kommt ein Austritt nicht in Frage, selbst wenn sie ihn wünschen, weil sie nach einem Austritt finanziell praktisch vor dem Nichts stehen.
Das gilt vor allem für Schwestern in fortgeschrittenem Alter. Während Patres relativ leicht in eine Diözese wechseln und dort weiterhin als Priester wirken können und in jeder Hinsicht abgesichert sind, haben Schwestern große Schwierigkeiten, den Wechsel in ein Berufsleben zu finden und eine ausreichende Altersversorgung zu erwirtschaften.
Wenn - wie im "Werk" - manche Schwestern in der Gemeinschaft keine Berufsausbildung erhalten haben oder eine Ausübung ihres Berufes lange zurückliegt, verschärft sich die Lage für Betroffene noch erheblich.
Zwar gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Nachversicherung von ausgeschiedenen Ordensangehörigen, diese fällt aber mitunter so gering aus, dass ehemalige Schwestern im Pensionsalter kaum davon leben können bzw. der Staat die Bezüge aufstocken muss.
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