Was will dieser Blog?

Dies ist der Blog ehemaliger Mitglieder des "Werkes". Er enthält Geschichten, Tatsachen und Erfahrungen, die vom "Werk" sorgfältig verschwiegen oder geleugnet werden. Er sei jedem ans Herz gelegt, der mit dem "Werk" in Kontakt kommt.

Visitator nicht Berater des Werkes

Der Visitator des Werkes ist nicht Berater des Werkes.

Die Verantwortlichen des Werkes behaupten, der Visitator wäre der Leitung des Werkes als Berater zur Seite gestellt worden. Sie geben vor,  sie wären in ständigem Kontakt mit ihm und er billige die Entscheidungen und Handlungen der Leitung des Werkes. Sowohl Mitglieder des Werkes als auch Außenstehende wurden entsprechend "informiert". Sowohl Mitglieder des Werkes als auch Außenstehende haben uns diese Behauptung mitgeteilt.

Inzwischen haben wir vom Visitator persönlich erfahren, dass diese Behauptung völlig falsch ist. Er hat keinen Auftrag für Beratertätigkeit gegenüber dem Werk erhalten, übt eine solche auch nicht aus und steht nicht in ständigem Kontakt mit der Leitung des Werkes. Folglich kennt er die Entscheidungen und Handlungen der Leitung nicht und kann diese auch nicht billigen.

Die Visitation bleibt unterdessen weiterhin ohne Abschluss. Das Werk verfährt weiter wie bisher.


Freundschaft versus Kirchenrecht? Warum die Visitation des Werkes (bislang) ergebnislos bleibt

Wir wissen nicht, ob, wann und wie die Visitation des Werkes je abgeschlossen wird. Die Religiosenkongregation antwortet uns nicht. Zu ihr gehören einflussreiche Freunde des Werkes.

Seit geraumer Zeit verweigert die vatikanische Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gemeinschaften des apostolischen Lebens, unter der Leitung von Kardinal João Braz de Aviz und dem Sekretär, Mons. José R. Carballo, jegliche Antwort betreff des Ausgangs der Visitation. Dabei erfolgten die Gesuche um Antwort stets auf dem ordentlichen Instanzenweg. Wir gehen daher davon aus, dass es dem Werk gelungen ist, die Durchsetzung kirchlichen Rechts durch den gezielten Einsatz von Freundschaften zu kirchlichen Verantwortungsträgern zu verhindern.

Ein Blick in die Liste der Mitglieder der Plenarversammlung der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gemeinschaften des apostolischen Lebens ist diesbezüglich aufschlussreich. Die Plenarversammlung ist das eigentliche Entscheidungsgremium eines vatikanischen Dikasteriums. Hier werden die wesentlichen Entscheidungen getroffen, die dann dem Papst zur Bestätigung vorgelegt werden.

Mitglieder der Plenarversammlung mit Bezug zum Werk:

·      Kardinal Ouellet Marc, Präfekt der Kongregation für die Bischöfe:
o   Kardinal Ouellet ist seit vielen Jahren persönlicher Freund des Werkes
o   Kardinal Ouellet ist Mitglied der Plenarversammlung der Glaubenskongregation und hat dort Kontakt zu P. H. Geissler FSO (Leiter der Doktrinalabteilung der Glaubenskongration)
o   Kardinal Ouellet ist Mitglied der Plenarversammlung der Kongregation für das katholische Bildungswesen und hat dort Kontakt zu P. F. Bechina FSO (Untersekretär der Kongregation)
·      Kardinal Versaldi Giuseppe, Präfekt der Kongregation für das katholische Bildungswesen:
o   P. F. Bechina FSO ist Untersekretär derselben Kongregation
·      Bischof Gregor Maria Hanke, Diözesanbischof der Diözese Eichstätt (Deutschland)
o   P. F. Bechina FSO ist befreundet Bischof Hanke
·      Bischof van Looy Lucas, Diözesanbischof der Diözese Gent (Belgien)


Zudem kann das Werk über folgende kurialen und kirchlichen Verantwortungsträger indirekten Einfluss auf die Entscheidungsträger der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gemeinschaften des apostolischen Lebens ausüben:

·      Papst em. Benedikt XVI.
o   Das Werk ist seit vielen Jahrzehnten mit dem emeritierten Papst eng befreundet.
o   Sr. C. Felder FSO kümmert sich um Prälat Georg Ratzinger während seiner Aufenthalte in Rom
·      Erzbischof Georg Gänswein, Präfekt des Päpstlichen Hauses
·      Kardinal Pietro Parolin, Kardinalstaatssekretär
o   Bekannt mit dem Werk durch Sr. C. Felder FSO
·      Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der Glaubenskongregation
o   P. H. Geissler FSO ist enger Mitarbeiter und steht unter dem Schutz von Kardinal Müller
·      Kardinal Angelo Scola, Erzbischof von Mailand
o   Langjähriger Kontakt von P. H. Geissler FSO
·      Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof der Erzdiözese Wien
o   Seit vielen Jahren persönlicher Freund des Werkes
o   Mitglied der Plenarversammlung der Glaubenskongregation und damit Kontakt zu P. H. Geissler FSO
o   Mitglied der Plenarversammlung der Kongregation für das katholische Bildungswesen und damit Kontakt zu P. F. Bechina FSO
·      Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof der Diözese München und Freising
o   Mitglied der Plenarversammlung der Kongregation für das katholische Bildungswesen und damit Kontakt zu P. F. Bechina FSO
·      Kardinal Peter Erdö, Erzbischof der Diözese Esztergom-Budapest
o   Mitglied der geistlichen Familie „Das Werk“
o   Mitglied der Plenarversammlung der Kongregation für das katholische Bildungswesen und damit Kontakt zu P. F. Bechina FSO
·      Kardinal Angelo Bagnasco, Erzbischof von Genua, Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz und der europäischen Bischofskonferenz
o   Befreundet mit dem Werk und Sr. C. Felder FSO

Die erwähnten Kardinäle und Bischöfe sind nur ein kleiner Auszug aus der Liste des hochkarätigen Netzwerkes der geistlichen Familie „Das Werk“. Vieles spricht dafür, dass Gemeinschaften mit solchen Freundschaften von der Durchsetzung kirchlichen Rechts befreit sind. Damit dürfen Opfer derartiger Gemeinschaften nicht nur nicht auf einen ordentlichen Prozess und die Herstellung der Gerechtigkeit hoffen, sondern es wird offensichtlich billigend in Kauf genommen, dass weitere Menschen dem Zauber eines erzwungenen Lächelns erliegen und zu schaden kommen werden.


Offene Fragen zu sexuellen Übergriffen im Werk

Eine Reform des deutschen Sexualstrafrechtes ist vom Bundestag einstimmig beschlossen worden. Das ist der aktuelle Anlass für die Erneuerung dieses Posts. Nach dem neuen Gesetz, das sich am Grundsatz der Einvernehmlichkeit orientiert, wäre nämlich eine Verurteilung des Paters, der Doris Wagner missbraucht hat, wahrscheinlich. Wir begrüßen die Reform, auch wenn sie in diesem Fall leider zu spät kommt. Wir möchten aus diesem Anlass 1. folgende nach wie vor offenen Fragen wiederholen und 2. in Erinnerung rufen, warum die Ermittlungen im Fall "Wagner" eingestellt wurden, nämlich nicht deswegen, weil der Beschuldigte sich als unschuldig erwiesen hätte.



Nach wie vor bleiben im Fall "Wagner" gewichtige Fragen an "Das Werk" im Raum stehen:

1) Wie kann es sein, dass ein Priester des Werkes nach eigener Aussage, zu einer (wesentlich jüngeren) Schwester aus "menschlicher Zuneigung" eine "dauerhafte Beziehung" (vgl. Beschluss des Landesgerichts S. 3) anstrebt, die offenbar unverhüteten Geschlechtsverkehr einschließt? Auch das ist nach Can. 1395 CIC ein schwerer Verstoß gegen das Zölibatsgelübde und müsste kirchenrechtlich geahndet werdenZudem kann sich jemand, der der Ideologie des "Werkes" anhängt, nicht auf "menschliche Zuneigung" berufen, vielmehr betrachtet er sie als Gefahr, von einer "dauerhaften Beziehung" ganz zu schweigen.

2) Wie kann es sein, dass es in diesem Fall kein kirchenrechtliches Verfahren gibt, sondern dem Beschuldigten nur eine "geheime Buße" auferlegt wird?

3) Wie kann es sein, dass die völlige innere und äußere Unfreiheit und der systematische geistliche Missbrauch gerade der jüngsten und abhängigsten Mitglieder der Gemeinschaft, der Novizinnen, in der säkularen und kirchenrechtlichen Beurteilung dieses Falles keine Rolle spielt, obwohl sie durch psychologische Gutachten oder anhand der fachlicher Begutachtung der Konstitutionen leicht nachweisbar wäre?

4) Wer glaubt ernsthaft, dass eine Anfang Zwanzigjährige innerlich gebrochene Frau, frei in sexuelle Handlungen einstimmt, die von einem über Vierzigjährigen Oberen an ihr vorgenommen werden, nachdem sie gerade erst ihr feierliches Jungfräulichkeitsgelübde abgelegt hat, wo sie doch laut der der Ideologie des Werkes in der Jungfräulichkeit ihre höchste Lebensbestimmung sehen muss? Und wer glaubt ernsthaft, dass ihr durch andere Obere des "Werkes" Hilfe zuteil geworden wäre?

5) Wie frei sind Schwestern des Werkes tatsächlich, sich innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft Hilfe zu holen, wenn sie von einem (hierarchisch höhergestellten) Mitbruder sexuell bedrängt werden?

6) Was geschieht im Fall, dass eine Schwester durch solche Übergriffe schwanger wird? Uns liegen Dokumente vor, in denen ausgesagt wird, dass in mindestens einem (weiteren) solchen Fall eine Betroffene zur Abtreibung gezwungen wurde.

7) Wann nimmt das Werk öffentlich zu anderen Fällen Stellung, in denen ehemalige Schwestern des "Werkes" von Priestern sexuell bedrängt, missbraucht und vergewaltigt wurden? Der mittlerweile suspendierte Jos Corstjens hat mindestens eine ehemalige Schwester des Werkes mehrfach vergewaltigtIrene Martens wurde als Schwester des "Werkes" missbraucht und berichtete in ihrem Buch von weiteren missbrauchten Schwestern, die zum Teil bis heute im "Werk" sind. - Wie viele Schwestern des Werkes sind Opfer sexueller Übergriffe geworden?




Warum das Verfahren im Fall "Wagner" eingestellt wurde

In Vergewaltigungs- und Missbrauchsfällen wird von Seiten der Täter oder der Gruppen, denen sie angehören, gerne darauf hingewiesen, dass es keine gerichtliche Verurteilung gegeben hätte. So auch im Falle des Paters, der Doris Wagner 2008 mehrfach vergewaltigt hat. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Damit ist allerdings nicht belegt, dass der Beschuldigte unschuldig wäre.

"Das Werk" "verkauft" diese Einstellung der Ermittlungen in seiner Stellungnahme zwar als eine Art "Beweis" für die Unschuld des Paters. Doch das ist falsch: Durch die Einstellung des Verfahrens weist die Staatsanwaltschaft nicht den Vorwurf der Vergewaltigung zurück, sondern das Gericht erkennt lediglich an, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich ist. Das liegt zum einen an Mängeln des Sexualstrafrechtes, für das es lange Zeit unerheblich war, ob der Täter sich über den Willen des Opfers hinweggesetzt hat. Zum anderen liegt es an der Aussage des Beschuldigten. Nach der Strafrechtsreform 2016 wäre der Fall höchst wahrscheinlich strafbar, weil der entgegenstehende Wille des Opfers Berücksichtigung finden würde.

Zur Nachvollziehbarkeit des Falles dokumentieren wir hier den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch.

Das Gericht stellt nicht in Frage,

1) dass es zu sexuellen Handlungen des Beschuldigten am Opfer gekommen ist.
2) dass das Opfer sich zu diesem Zeitpunkt wehrlos gefühlt hat und dass eine solche Wehrlosigkeit auch durch ein psychologisches Gutachten nachgewiesen werden könnte.
3) dass das Opfer im Werk nicht frei mit anderen Personen kommunizieren konnte.
4) dass der Beschuldigte wesentlich älter, körperlich stärker und hierarchisch höhergestellt war als das Opfer.

Es muss allerdings zur Kenntnis nehmen

1) dass der Beschuldigte die Handlungen als einvernehmlich schildert (wobei die Umstände der Tat, die Jungfräulichkeits-Ideologie des Werkes u.a., die diese Aussage absurd erscheinen lassen, nicht berücksichtigt werden)
2) dass er auch  nach Aussage des Opfers keine grobe Gewalt angewendet hat (was für die Erfüllung des Straftatbestandes "Vergewaltigung" nach der damaligen Gesetzeslage unerlässlich war).
3) dass ihm nach dem Dafürhalten des Gerichtes nicht sicher nachgewiesen werden könnte, dass er sich der Wehrlosigkeit des Opfers bewusst war (was angesichts der Umstände und der Rolle des Täters als leitender Verantwortlicher im Werk, aber tatsächlich leicht nachweisbar sein dürfte)

Der damalige juristische Umgang mit Fällen dieser Art war fragwürdig und widersprach der Europäischen Konvention, weil er Täter in vielen Fällen, besonders jene, in denen Wehrlosigkeit, Angst und psychischer Druck eine Rolle spielen, praktisch ungestraft lässt. Aus diesem Grund hat der djb (Deutscher Juristinnenbund) ein Grundsatzpapier vorgelegt, in dem er diese Schwachstellen des Sexualstrafrechtes darstellt und eine Reform durch den Gesetzgeber fordert.




Visitation immer noch nicht abgeschlossen

Die Apostolische Visitation der Geistlichen Familie Das Werk, die von Papst Benedikt XVI. 2012 angeordnet wurde, und 2014 mit dem Bericht des Visitators endete, ist bis jetzt noch nicht abgeschlossen.

Zwar liegt der Abschlussbericht des Visitators der Religiosenkongregation seit bald zwei Jahren vor, welche Maßnahmen die Kongregation auf Grundlage dieses Berichts ergreifen wird, ist aber nach wie vor offen. Leider besteht auch keinerlei Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, wann der Entschluss der Kongregation fallen wird.

Es ist bedauerlich, dass die teils gravierenden Missstände im "Werk" nach wie vor bestehen, Verantwortliche, die sich schwerer Versäumnisse und Vergehen schuldig gemacht haben, weiterhin im Amt sind, keine Trennung von Forum Internem und Forum Externum besteht und Mitgliedern grundlegende Rechte vorenthalten werden.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir weiterhin auf eine baldige Entscheidungsfindung der Religiosenkonkgregation drängen, selbst wenn, wie bisher, unsere Briefe und Nachfragen nicht beantwortet werden.

Das eigene Leben wieder in die Hand nehmen

Beitrag von Doris Wagner bei den journées annuelles von AVREF, am 16. April 2016. 
(Aus dem Englischen übersetzt)

Als ich „meine Gemeinschaft“ 2011 verließ, war ich unmittelbar mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Ich musste mich irgendwie finanzieren, irgendwo wohnen etc. Viel wichtiger war aber etwas anderes: Ich stand vor der Herausforderung zu verstehen, was geschehen war. Meine Verantwortlichen hatten sich doch um mich gekümmert, oder etwa nicht? Im Werk bekam ich geistliche Begleitung, ein Zimmer und Verköstigung. Als ich eintrat, wollte ich doch zu dieser Gemeinschaft gehören. Ich hatte eine Berufung, oder nicht? Ich wollte mein Leben in den Dienst Gottes stellen. Was war eigentlich schief gegangen?

Im Rückblick auf meine Zeit im „Werk“ gab es einen Moment, in dem mir offensichtlich Unrecht geschehen war. 2008 hat ein Verantwortlicher mich mehrmals vergewaltigt. Er kam in mein Zimmer, zog mich aus, obwohl ich ihm sagte, dass er das nicht durfte und vergewaltigte mich, während ich vor Angst wie gelähmt war. – Eine Vergewaltigung ist eine extrem schmerzliche Erfahrung: Jemand setzt sich bewusst über deine Gefühle hinweg und übertritt deine körperlichen und emotionalen Grenzen. Er drückt dir seinen Willen auf, dringt in dich ein, während du völlig aufgelöst, apathisch und hilflos bist.

Als das geschah, war ich außer Stande zu begreifen, was vor sich ging. Später hat mir diese traumatische Erfahrung auf seltsame Art geholfen zu verstehen, was mir geschehen war, und zwar nicht nur in diesem Moment, sondern die ganze Zeit. Im „Werk“ wurde nicht nur mein Körper vergewaltigt, sondern auch mein Gefühlsleben, mein Intellekt, mein Glaube, alles, was mich ausmachte und was ich war. Meine Verantwortlichen setzten sich bewusst und andauernd über meine Grenzen hinweg und drangen in mein Denken, mein Fühlen, meine Gottesbeziehung, in die intimsten Schichten meines Selbst ein.

Ich erinnere mich an viele Momente, in denen das deutlich wurde. Zum Beispiel kam meine Verantwortliche in den ersten Monaten nach meinem Eintritt mit einem Vorwurf auf mich zu: Ich hatte in letzter Zeit öfter ein trauriges Gesicht. Seltsamerweise hatte ich selbst nichts davon gemerkt, dass ich traurig war. Aber es kümmerte sie nicht, was ich fühlte. Sie wollte nur, dass ich ein Lächeln aufsetzte. Wichtig war nicht, was ich fühlte, sondern dass ich glücklich aussah und dass ich dachte, ich wäre glücklich. Ich konnte auch gar nichts anderes denken, weil wir ständig zu hören bekamen, was für ein Glück es doch wäre, im „Werk“ zu sein. Die Folge war, dass ich nur noch mit einem Lächeln auf dem Gesicht herumlief. Ich lächelte, auch noch am Morgen nach der ersten Vergewaltigung. Ich lächelte auch noch nach meinem Austritt. Es dauerte, bevor ich in der Lage war, diese Grimasse abzustreifen – und noch heute wird mir schlecht, wenn ich Leute mit diesem Dauerlächeln im Gesicht zu sehen bekomme.

Meine Verantwortlichen sprachen viel über Jungfräulichkeit, über Jungfräulichkeit des Herzens und Jungfräulichkeit des Geistes. Man sagte mir, ein ohne Erlaubnis gelesenes Buch wäre wie ein unehelich empfangenes Kind. Gleichzeitig bombardierten sie uns förmlich mit Worten und Texten von „Mutter Julia“. Es gab keinen einzigen Tag, es gab kaum eine Stunde, in der ich nicht gezwungen war „Mutter Julia“ oder meinen Verantwortlichen zuzuhören. Sie nahmen mir alles, was meine Individualität und persönliche Freiheit hätte stützen können, um dann in mein Denken, Fühlen, Glauben und Handeln einzudringen. Während sie vorgaben, meine geistige Jungfräulichkeit zu schützen, behandelten sie mich in Wirklichkeit wie eine Prostituierte, der sie sich aufzwangen, wie es ihnen gerade beliebte.

Wenn man ein solches Missbrauchssystem verlässt, steht man vor einer gewaltigen Herausforderung. Als ich die Gemeinschaft verließ, war ich immer noch so sehr in den Gewohnheiten und Zwängen des Gemeinschaftslebens, in meiner Rolle als dauerlächelnde, arbeitende und betende Schwester gefangen, dass ich erst einmal praktisch genauso weiterlebte, obwohl ich das eigentlich gar nicht wollte.

Die meisten Menschen mit Missbrauchserfahrungen neigen dazu, sich die Rolle zu eigen zu machen, die ihnen die Leute, die sie missbraucht haben, aufgedrängt haben. Sie fühlen sich wertlos, haben keine Selbstachtung, kein Selbstvertrauen und sind nicht im Kontakt mit sich selbst und ihren Gefühlen. Sie riskieren, sofort in die nächste Missbrauchssituation zu geraten. Um den Teufelskreis zu durchbrechen, muss man sein eigenes Selbst wiederentdecken, den eigenen Verstand, die eigenen Gefühle, die eigene Gottesbeziehung, sogar den eigenen Körper. Sei vorsichtig, wenn du das tust, höre genau hin auf deine innere Stimme, lass dir Zeit!

Einige von euch, die heute hier sind, stehen vielleicht vor dieser Herausforderung. Ich möchte Folgendes zu euch sagen:
1.    Denke immer daran, dass du ein wunderbarer, liebenswerter Mensch bist! Wiederhole diese Worte, sag zu dir selbst immer wieder: Ich bin liebenswert!
2.    Zögere nicht eine Sekunde, den intellektuellen und geistlichen Müll, mit dem man dich vollgestopft hat, aus deinem Denken und deinem Herzen zu entfernen. Nicht eine Sekunde!
3.    Komm wieder in Tuchfühlung mit dir selbst. Langsam. Schritt für Schritt. Trau dich, wieder selbst zu denken, selbst zu beten, mit deinen eigenen Worten, und stell dich deinen Gefühlen. Trau dich zu weinen, zu trauern, zu streiten, zu kämpfen, zu lachen, zu tanzen, und vor allem: zu lieben!

Kurz: Nimm dein Leben wieder in deine eigenen Hände. Dann – und nur dann – wirst du es auch in wieder in den Dienst anderer stellen können.

Austritt - praktische Tipps

Wer aus dem „Werk“ austritt, wird in aller Regel nicht über seine Rechte aufgeklärt. Im Gegenteil. Laut Konstitutionen steht er auf einer Stufe mit Judas. Dem austretenden Mitglied wird das Gefühl gegeben, versagt zu haben, schuldig zu sein, seine Berufung verfehlt zu haben und tief in der Schuld der Gemeinschaft zu stehen. Die Verantwortlichen beeilen sich, das austretende Mitglied ein Dokument unterschreiben zu lassen, in dem es erklärt, keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem „Werk“ zu haben. Das austretende Mitglied unterschreibt dieses Dokument in einem Zustand völliger Unkenntnis über die Ansprüche, die es tatsächlich gegenüber dem „Werk“ besitzt. Alleine schon aus diesem Grund ist das Dokument juristisch anfechtbar. Es wäre besser, es nicht zu unterschreiben. Austretende Mitglieder haben aber in aller Regel keine Wahl. Sie fühlen sich den Verantwortlichen verpflichtet und haben keine Ahnung davon, wie das Ausscheiden aus einem Institut des geweihten Lebens nach den Maßstäben des Kirchenrechts vor sich geht. Informationen hierüber kann es von seinen Verantwortlichen auch nicht erwarten, von einem Handeln gemäß christlicher Nächstenliebe (wie der Can. 702 CIC sie fordert) ganz zu schweigen.

Mitgliedern, die aus dem „Werk“ austreten wollen, sei folgendes empfohlen:

  1. Die Verantwortlichen werden dich nach gewohnter Manier bearbeiten. Gleich, ob sie dich „hinausschmeißen“ oder du von dir aus gehen willst: Sie werden dir erklären, dass du austrittst, weil du etwas falsch gemacht hast, was auch immer. Wahrscheinlich sagen sie dir, dass du das Charisma nicht tief genug verstanden hast, dass du nicht wirklich bereit warst, dich zu bekehren, dass du nicht stark genug warst, dass du dich nicht einfügen konntest etc. Lass sie reden. Glaube ihnen nicht. Auf diese Weise schaffen sie die Grundlage dafür, dass du dich im Moment des Austritts „schuldig“ fühlst. Tatsächlich kannst du einfach gehen! Wenn du zu der Erkenntnis gelangt bist, dass du nicht ins „Werk“ berufen bist, ist es kein Scheitern, kein Verrat und keine Sünde auszutreten. Es ist einfach der nächste Schritt auf dem Weg, den Gott dich führt.
  2. Wahrscheinlich sagen sie dir auch, dass du ihnen etwas schuldig bist, weil du ja jahrelang Kost und Logis „umsonst“ bekommen hast und sie vielleicht Geld für Reisen und Ausbildung ausgegeben haben. Fall nicht darauf herein: Du hast alles „im Auftrag“ getan. Sie haben also nur ihre eigenen Projekte finanziert. Ganz zu schweigen davon, dass sie für dein Essen und deine Unterkunft verhältnismäßig wenig ausgegeben haben. Wer seine Mitglieder mit Altkleidern einkleidet und mit geschenktem Brot, Restesuppe und „aiuto ce“ ernährt, sollte nicht so tun, als würde er Unsummen für sie ausgeben.
  3. Du solltest wissen, was dir zusteht: Der Can. 701 § 1 CIC legt zwar fest, dass dir für die Arbeit, die du jahrelang für das „Werk“ geleistet hast, nichts zusteht. Der § 2 desselben Canons sagt aber: „Das Institut jedoch soll Billigkeit und evangelische Liebe gegenüber dem ausgeschiedenen Mitglied walten lassen.“ Du hast also einen Anspruch darauf, dass das „Werk“ dir einen vernünftigen Übergang in ein normales selbstständiges Leben ermöglicht. Du sollst dich nicht verschulden müssen, nicht unter der Armutsgrenze leben müssen und nicht bei anderen betteln müssen, dass sie dir aushelfen: Das „Werk“ muss diesen Übergang finanzieren. Bestehe darauf. Sei dir bewusst, dass du relativ hohe Ausgaben für neue brauchbare Kleidung, für Möbel, für Umzugskosten, für evtl. vorübergehende Unterkunft etc. haben wirst und dass es leicht ein halbes Jahr oder länger dauern kann bis du dich selbst finanzieren kannst. 1.000 oder auch 3.000 Euro reichen hierfür nicht aus! Erkundige dich, welche Summe du realistischerweise benötigen wirst! Lass nicht deine Eltern für das aufkommen, was das „Werk“ dir schuldet! Wenn das „Werk“ dir den Übergang in ein selbstständiges Leben finanziert, ist das kein Almosen! Es ist ihre Pflicht. Handele das aus! Lass dir nicht einreden, dass im Grunde du ihnen etwas schuldig bist. Das Gegenteil ist der Fall.
  4. Du musst unbedingt wissen, dass das „Werk“ gesetzlich verpflichtet ist, Nachzahlungen in die Rentenversicherung für dich zu leisten. Gemeinschaften des geweihten Lebens müssen in Österreich und Deutschland nicht in die Rentenkasse einzahlen. Sie müssen aber Mitglieder, die ausscheiden, nachversichern. Noch ein Grund, nicht zu unterschreiben, dass du mit dem Austritt auf alle Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft verzichtest. Die Rentenversicherung hat Service-Hotlines, unter denen du dich informieren kannst.
  5. Lass dir ein Dokument mitgeben, aus dem hervorgeht, von wann bis wann du Mitglied des „Werkes“ warst. Du solltest etwas haben, womit du überhaupt nachweisen kannst, dass du im „Werk“ warst. Außerdem brauchst du das für den Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung.
  6. Noch etwas: Das „Werk“ hat dir gegenüber höchstwahrscheinlich gegen grundlegende Normen des kirchlichen Rechts und des zivilen Rechts verstoßen. Mach dir das bewusst. Sie schulden dir etwas, nicht nur weil sie als deine Oberen Verantwortung für dich haben und weil sie von dir und deinem Einsatz in der Gemeinschaft profitiert haben und davon, dass du deinen Besitz, deine Kontakte und deine Selbstbestimmung aufgegeben hast. Sie schulden dir darüber hinaus auch auf moralischer Ebene etwas, weil sie dir Rechte vorenthalten und in deine persönlichen Freiheiten eingegriffen haben, weit über das legitime Maß hinaus. Sie stehen tief in deiner Schuld.
  7. Ändere dein Testament! Im „Werk“ hast du wahrscheinlich ein Testament schreiben müssen, mit dem du alles, was du jemals verdienen oder erben wirst, dem „Werk“ vermacht hast. Solange du kein neues Testament machst, bleibt das alte formal gültig. Ein neues Testament kannst du ganz einfach handschriftlich aufsetzen
  8. Vernetze dich mit anderen Ex-Mitgliedern. Auf diese Weise erfährst du nicht nur hilfreiche Tipps für die erste Zeit nach dem Austritt, sondern bekommst auch Einblicke in die Geschichte des „Werkes“, die helfen können, zu verstehen, was du erlebt hast. Außerdem fragst du dich vielleicht, was aus dem ein oder anderen geworden ist.
  9. Das „Werk“ wird wahrscheinlich mit dir in Kontakt bleiben wollen. Sei dir bewusst, dass das nicht aus Sorge oder Zuneigung geschieht. Du darfst ja nicht mit den normalen Mitgliedern in Kontakt bleiben, mit denen du dich gut verstanden hast. Sondern es wird ein Verantwortlicher abgestellt, der „im Auftrag“ mit dir in Kontakt bleibt. Sie wollen dich weiter beeinflussen und kontrollieren. Du musst nicht zustimmen. Sag einfach, dass du keinen weiteren Kontakt mit den Verantwortlichen wünschst. Akzeptiere nicht einfach, dass du mit anderen Mitgliedern keinen Kontakt haben darfst. Nach dem Austritt bist du nicht mehr zum Gehorsam verpflichtet!

Nach dem Austritt vor dem Nichts

Angehörige von Ordensgemeinschaften und anderen Gemeinschaften des geweihten Lebens sind bezüglich ihrer Mitgliedschaft nicht so frei, wie man meinen möchte. Für viele kommt ein Austritt nicht in Frage, selbst wenn sie ihn wünschen, weil sie nach einem Austritt finanziell praktisch vor dem Nichts stehen.

Das gilt vor allem für Schwestern in fortgeschrittenem Alter. Während Patres relativ leicht in eine Diözese wechseln und dort weiterhin als Priester wirken können und in jeder Hinsicht abgesichert sind, haben Schwestern große Schwierigkeiten, den Wechsel in ein Berufsleben zu finden und eine ausreichende Altersversorgung zu erwirtschaften. 

Wenn - wie im "Werk" - manche Schwestern in der Gemeinschaft keine Berufsausbildung erhalten haben oder eine Ausübung ihres Berufes lange zurückliegt, verschärft sich die Lage für Betroffene noch erheblich.

Zwar gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Nachversicherung von ausgeschiedenen Ordensangehörigen, diese fällt aber mitunter so gering aus, dass ehemalige Schwestern im Pensionsalter kaum davon leben können bzw. der Staat die Bezüge aufstocken muss.


Stellungnahme zur Stellungnahme

Als ich 2014 mein Buch "Nicht mehr ich" veröffentlichte, erschien kurz darauf eine Stellungnahme des "Werkes" zu diesem Buch und seiner Veröffentlichung. Diese wurde mehrmals geändert, unter anderem dahingehend, dass eine Art Reuebekenntnis an den Schluss gestellt wurde.

Dennoch spricht der Text für sich. Er verzichtet auf die wesentlichen Elemente der Textform Stellungnahme, er nimmt nämlich überhaupt keine Stellung zu den sehr konkreten Vorwürfen im Buch. Umso mehr reagiert er emotional und verletzt, es sei bedauerlich, dass ich dieses Buch geschrieben habe und manche Mitglieder fühlten sich "bloßgestellt". Zugleich wird aber nichts von dem, was ich geschrieben habe, widerlegt.

Dazu möchte ich den Verantwortlichen im "Werk" sagen: Ihr wisst, dass ich sehr genau, nüchtern und ohne Polemik beschrieben habe, wie es im "Werk" zugeht und was ich dort erlebt habe. Daran dass ich das getan habe, ist nichts bedauerlich, im Gegenteil: Menschen, die andere Menschen hinter Klostermauern systematisch ihrer inneren Freiheit berauben, sie erniedrigen und in verschiedener Hinsicht missbrauchen, und sich bei alledem noch unter Berufung auf Gott und durch den Schutz der kirchlichen Hierarchie gerechtfertigt fühlen, haben keine Recht darauf, dass man sie in Ruhe weitermachen lässt. Mein Buch ist daher kein "Angriff", sondern ein Akt der Aufklärung, mit dem ich euch in Wirklichkeit einen Dienst erweise, denn wenn ihr wirklich einfach nur Gott dienen wolltet und das Wohl eurer Mitglieder im Sinn hättet, würde mein Buch euch darauf hinweisen, dass euch das nicht so ganz geglückt ist. Ihr könntet also davon profitieren, euch ernsthaft damit auseinanderzusetzen, was ihr besser machen könnt. Zum Beispiel könntet ihr euch an die grundlegendsten kirchenrechtlichen Normen bezüglich der Gewissensfreiheit, des Beichtgeheimnisses und der freien Wahl geistlicher Begleitung halten. Oder ihr könntet euren Mitgliedern wenigstens eine Stunde Freizeit am Tag und freien Kontakt untereinander und zu ihren Angehörigen zugestehen. - Kleiner Vorschlag meinerseits.

Vor allem reiht die Stellungnahme Behauptungen aneinander und indem der Text sagt, meine Anzeige wegen Vergewaltigung wäre von der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen worden, scheut er sich nicht einmal zu lügen.

Damit zeigt der Text deutlich, was er bemüht ist zu widerlegen: Das "Werk" ist an Aufklärung nicht interessiert, vielmehr ist es intransparent und pflegt einen Opfermythos: Es sieht sich selbst als Opfer von "Verfolgungen" und "Angriffen", die übrigens laut Konstitutionen "von innen und außen"* kommen können. Jedes Benennen von Missständen, jede Form von noch so berechtigter Kritik, jedes Einklagen von Rechten, ja jeder Versuch der Veränderung oder Hilfestellung wird als "Angriff" betrachtet und von vornherein niedergebügelt. Das führt dazu, dass die Gemeinschaft sich umso mehr im Recht fühlt - und sich nicht verändern kann. Derselbe Mechanismus ist in der Kirche leider immer wieder im Umgang mit Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs zum Tragen gekommen.

Ohne es zu wollen, leistet das "Werk" mit dieser Stellungnahme einen Offenbarungseid. Daher erlaube ich mir ein paar Tipps für das nächste Mal:


Liebe Verantwortliche im "Werk",

ich habe euch Zeit gelassen, euch zu besinnen und die Stellungnahme doch noch ein viertes oder fünftes Mal umzuformulieren. Ich habe euch viel Zeit gelassen, denn ich weiß, dass ihr nicht die Schnellsten seid. Nun halte ich den Zeitpunkt für gekommen, euch ein paar Tipps für eure nächste Stellungnahme zu geben: Stellt euch vor: Selbst wenn ihr meint, nichts falsch gemacht zu haben, müsst ihr, wenn man euch glauben soll, anders reagieren. Eine Stellungnahme (hier seht ihr, wie sie inhaltlich aufgebaut sein sollte) auf ein Buch wie meines oder auf ähnliche Vorwürfe eines Ex-Mitgliedes müsste - schon aus taktischen Gründen - so aussehen:

1) Nicht wertende Kenntnisnahme

2) Erkennen und Benennen der zentralen konkreten Vorwürfe 
(vielleicht habt ihr wirklich nicht gemerkt, um welche Vorwürfe es eigentlich geht, weil ihr es für so normal haltet, wie ihr mit Mitgliedern umgeht? Ich helfe euch. Lest hier nochmal nach: Das sind einige der wichtigsten Vorwürfe, die ich in meinem Buch erhebe)

3) Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen
entweder mit einer begründeten und glaubhaften Zurückweisung (Leider könnt ihr sowas nicht schreiben wie: "Doris Wagner hat selbstverständlich schon vor dem Eintritt die gesamten Konstitutionen überreicht bekommen" oder "einen Zwang zur Gewissenseröffnung gegenüber Vorgesetzten gibt es im Werk nicht" oder "Alle unsere Mitglieder sind völlig frei in der Wahl ihrer geistlichen Begleitung, ihrer Freunde, Freizeitgestaltung, Lektüre" oder "Wir legen (wie das Bistum Köln) ab sofort unseren Finanzplan offen" etc. - Schade!)
oder mit einem Versprechen, diese Vorwürfe ernstzunehmen, zu prüfen und evtl. Missstände aufzuklären und sie zu beseitigen. Hier bieten sich Floskeln wie "Null-Toleranz", "lückenlose Aufklärung" oder "Vertrauen wiederherstellen" an. (Hinweis: dass ihr das dann wirklich tut, sagt ja keiner. Aber ihr hättet wenigstens den Anschein von Anständigkeit erweckt und eure Glaubwürdigkeit gewahrt).

4) Ein irgendwie versöhnlicher Schluss
Damit verleiht ihr der Hoffnung Ausdruck, dass es durch die Widerlegung der Vorwürfe und die Beseitigung der Missstände eine Versöhnung geben kann, eine Art captatio benevolentiae am Schluss. Das habt ihr in der letzten Version der Stellungnahme schon einigermaßen gut hinbekommen. Auch wenn man ihr anmerkt, dass es euch vor allem darum geht, dass solche Vorwürfe in Zukunft nicht mehr erhoben werden, und weniger darum, dass die Missstände beseitigt werden.

Schade. Vielleicht gelingt es euch beim nächsten Mal besser...


Doris Wagner

*"Die zentrale Leitung ist verantwortlich für die Verteidigung der Familie des "Werkes", wenn sie Angriffen von außen oder innen ausgesetzt ist oder sich besondere Gefährdungen aus Notsituationen ergeben."  Konst. X, 43d